Die Aufgaben und Ziele des LFV Sachsen sind in einer Satzung festgelegt:



1. Zweck des Verbandes ist die Förderung des Feuerwehrwesens in Sachsen.



2. Der Verband vertritt die Interessen der sächsischen Feuerwehr gegenüber jedermann.



3. Die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Satzungszwecke:

  • die Förderung des Feuerschutzes
  • die Förderung des Arbeitsschutzes sowie der Unfallverhütung
  • die Förderung des Katastrophen- und Zivilschutzes


Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

  • Die Förderung des Feuerwehrwesens in Sachsen
  • Förderung des abwehrenden und vorbeugenden Brand- und Katastrophenschutzes,
    der technischen Hilfe und des Rettungsdienstes
  • Aktive Mitarbeit und Stellungnahme bei der Schaffung gesetzlicher und
    fachspezifischer Regelungen, die den Aufgabenbereich der Feuerwehren betreffen
  • Förderung einer einheitlichen, qualitativ hochwertigen Aus- und Fortbildung der
    Angehörigen der Feuerwehren
  • Unterstützung und Vertretung der sozialen Belange der Angehörigen der
    Feuerwehren
  • Förderung der Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendarbeit
  • Förderung der Gleichstellung in der Feuerwehr
  • Förderung von Demokratie, Toleranz, Integration und Inklusion
  • Presse-, Öffentlichkeits- und Medienarbeit
  • Förderung der Brandschutzforschung und der Arbeit auf dem Gebiet des
    vorbeugenden Brandschutzes
  • Förderung der Brandschutzerziehung und der Brandschutzaufklärung
  • Förderung der Traditionspflege und des Traditionsbewusstseins
  • Betreuung und Förderung der Feuerwehrmusik
  • Betreuung und Förderung der Wettbewerbe
  • Betreuung und Förderung der Senioren und Veteranen
  • Anerkennung der Leistungen der Angehörigen der Feuerwehren, natürlicher und
    juristischer Personen durch Auszeichnung und Ehrung für besondere Leistungen
  • Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Einrichtungen
  • Zusammenarbeit mit Feuerwehren und Organisationen anderer Länder
  • Dokumentation und Archivierung


4. Parteipolitische und religiöse Betätigung sind ausgeschlossen.



5. Zur Unterstützung seiner Aufgaben und Ziele kann der Verband Stiftungen und andere
Einrichtungen unterhalten oder sich daran beteiligen.



6. Die größte, repräsentative Veranstaltung des Verbandes ist der „Landesfeuerwehrtag“,
der alle vier Jahre stattfinden soll.

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