WOHLTÄTIG IST DES FEUERS MACHT, wenn es der Mensch bezähmt, bewacht!

Friedrich Schiller

Diese Worte begleiten die Geschichte des sächsischen sowie des deutschen Feuerwehrwesens insgesamt seit denkbaren Zeiten. Blättert man in Chroniken – sei es in den reich gefüllten Archiven der städtischen Metropolen des Freistaates Sachsen oder in den zum Glück auch noch in den sächsischen Gemeinden oder deren Ortsteilen erhalten gebliebenen schriftlichen Überlieferungen – findet man Hinweise auf Brände und Feuerbrünste, die oft mit großem menschlichen Leid und materiellen Verlusten verbunden waren. Kurzum: Der Wille der Menschen, sich vor solchem Unglück zu bewahren, bestand schon vor Jahrhunderten und hat bis heute nichts an seiner Bedeutung verloren.

Doch bis zur Entstehung eines organisierten Feuerlöschwesens auf Landesebene in Sachsen brauche es wie auch anderswo seine Zeit. So war der Schritt, der im Juni des Jahres 1869 in Chemnitz getan wurde, ein herausragender Meilenstein in der sächsischen Feuerwehrgeschichte: Die Vertreter von insgesamt 86 Feuerwehren beschlossen die Gründung eines gemeinsamen Sächsischen Landesfeuerwehrverbandes. Damals ahnte sicher noch keiner der an der Gründung Beteiligten, welche Höhen und Tiefen der gerade mal neu gegründete Landesverband in seiner späteren Entwicklung erfahren sollte. Der Landesverband gliederte sich zunächst in Bezirks- beziehungsweise Kreisverbände. Die beiden ältesten Verbände Sachsens waren der 1865 gegründete Brigadeverband Leipzig und Umgebung und der 1867 gegründete Kreisfeuerwehrverband Chemnitz. Auf der Höhe der Entwicklung, um 1930 gab es 31 Bezirksverbände, welche in 12 Wahlkreise zu je zwei bis drei Amtshauptmannschaften gegliedert waren.

Wichtigste Ereignisse im Verbandsleben waren die zunächst aller drei Jahre einberufenen sächsischen Feuerwehrtage mit den Abgeordnetenversammlungen. Hier wurden die wesentlichsten und entwicklungsbestimmenden Beschlüsse gefasst, so unter anderem die Einführung einer einheitlichen Übungsordnung, die Einführung einer einheitlichen Unterstützungskasse für im Dienst verunglückte Feuerwehrleute, Grundsätze bei Neuanschaffungen von Spritzen und Weiteres. Um ein organisiertes sächsisches Feuerwesen aufzubauen, waren die Ausbreitung, Ausbildung und die einheitliche Gestaltung der sächsischen Feuerwehren notwendig.

In heutiger Zeit stehen die Interessenvertretung der Mitglieder, die Unterstützung der Verantwortungsträger und der Zusammenhalt der Wehren im Vordergrund.

Von Anfang an arbeiteten die sächsischen Feuerwehren aktiv im Deutschen Feuerwehrverband (DFV) mit und fanden dafür auch Anerkennung. Bereits vor der Bildung des Landesverbandes war der Landesausschuss Gastgeber des 6. Deutschen Feuerwehrtages 1865 in Leipzig. In größerem Rahmen wiederholte sich dies zu den Deutschen Feuerwehrtagen 1880 in Dresden und 1913 in Leipzig.

Der Lauf der Geschichte drückte aber auch dem sächsischen Feuerwesen seinen Stempel auf. Dennoch erfüllte die große Mehrheit der Feuerwehrleute ihre Aufgaben – wie schon Generationen zuvor – ohne ausgeprägte politische Ambitionen. So auch unter der Herrschaft des NS-Regimes: Branddirektor Bergmann, Vorsitzender des Brandenburgischen Provinzial-Feuerwehrverbandes, bat vor dem Ausschuss des Deutschen Feuerwehrverbandes am 25. April 1933 in Cottbus, „das freiwillige Feuerwehrwesen nicht durch parteiliche Maßnahmen in andere Bahnen führen zu wollen“. Doch gerade das Gegenteil war das Ziel der Nationalsozialisten.

Nach der bedingungslosen Kapitulation Hitler-Deutschlands und dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches 1945 standen auch Sachsens Feuerwehren vor einem Trümmerhaufen und dem Problem des Neubeginns. Während in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland sich um das Jahr1951 die Kreis- und Landesfeuerwehrverbände wieder bildeten, kam es in den Ländern der DDR zu keiner Wiederbelebung der Feuerwehrverbände. Der Brandschutz lag im Zuge der Verwaltungsreform (1952) noch weitestgehend in der Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Aber mit der Bildung der Bezirke ging der Weg zu einer einheitlichen Struktur des Brandschutzes in der gesamten DDR – zentrale Leitung vom Ministerium des Innern (MDI) bis in die Abteilungen Inneres der Kreise und Städte. Das bedeutete einheitliche Gesetzgebung und insgesamt staatliche Aufsicht. Für die Berufsfeuerwehren erfolgte eine Eingliederung als Dienstzweig Feuerwehr in die Deutsche Volkspolizei unter zentraler Leitung des MdI – Hauptabteilung Feuerwehr (HA/F).

Mit der Wende in der ehemaligen DDR im Herbst 1989 entstand auch der Gedanke zur Wiederbelebung des Verbandswesens in den freiwilligen Feuerwehren. Hilfe und Unterstützung kam aus den Altbundesländern. Die Städtepartnerschaften zwischen Fellbach und Meißen, die bereits seit 1987 bestanden, ergaben schnell auch Verbindungen zwischen den Feuerwehren und zum Kreisfeuerwehrverband des Rems-Murr-Kreises. Am 24. Februar 1990 wurde unter erheblichem Widerstand der SED-Funktionäre des Kreises der Kreisfeuerwehrverband Meißen gegründet, die erste Neugründung dieser Art auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Bereits seit Februar 1990 hatte sich im damaligen Bezirk Dresden eine Arbeitsgruppe gebildet, die zielstrebig den ersten und zweiten Entwurf einer Satzung für den künftigen Landesverband erarbeitete.

Am 29. September 1990 wurde schließlich der Landesfeuerwehrverband Sachsen neu gegründet, die Satzung und die Finanzrichtlinie wurden mit großer Mehrheit angenommen. Kamerad Günther Meyer wurde zum Vorsitzenden des Landesverbandes gewählt.

Die ersten Jahre des neu gegründeten Verbandes waren zugleich ein schwerer Anfang: Die Arbeitsfähigkeit des Verbandes musste schnellstmöglichst hergestellt werden. Es bedurfte der dringenden Kontaktaufnahme zur sich in Kürze bildenden Sächsischen Landesregierung und dem Beitritt zum Deutschen Feuerwehrverband. Außerdem mussten die gesetzlichen Grundlagen für den Brandschutz im Land Sachsen geschaffen werden. Hinzu kam die soziale Absicherung der Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren und der Berufsfeuerwehren. Der Verband war auf vielen Seiten gleichzeitig gefordert.

Das Brandschutzgesetz wurde mehrfach beraten und nach energischen Forderungen des Verbandes an die Regierung und den Landtag am 2. Juli 1991 beschlossen. Damit war Sachsen das erste neue Bundesland mit einem eigenen Brandschutzgesetz, was ohne die fordernden Aktivitäten des Verbandes nicht denkbar gewesen wäre! Ähnlich verlief die Verabschiedung der Uniformordnung und der Ordnung über Auszeichnungen für langjährige Dienstzugehörigkeit und für besondere Verdienste im Brandschutz.

Bereits im März 1992 konnte festgestellt werden, dass in allen Kreisen und den kreisfreien Städten des Freistaates Kreisfeuerwehrverbände bestehen und alle Mitglied im Landesverband sind.

Aktiviert werden musste nun die Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes. Wenn im Jahre 1992 noch Abstand von der Herausgabe einer sächsischen Feuerwehrzeitschrift genommen wurde, so muss man jetzt eingestehen, dass die im Laufe der Folgejahre herausgegebene Zeitschrift für das Feuerwehrwesen in Sachsen „FEUERWEHR AKTUELL“ zu einem unerlässlichem Medium im Leben der Wehren des Freistaates geworden ist. Spiegelt sie doch letztlich nicht nur das Einsatzgeschehen wider, sondern informiert auch präzise über neue DIN- und Einsatzvorschriften sowie über Ausbildung und die kommunale Integration der Feuerwehren in ihren Kommunen und Orten.

Inzwischen stützt sich das Feuerwehrwesen in Sachsen auf mittlerweile rund 45.500 aktive Angehörige, verteilt auf eine Vielzahl von Orts- und Werkfeuerwehren sowie auf acht Berufsfeuerwehren. Jährlich werden über 58.000 Einsätze zur Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung gefahren.

Am Grundsatz der Feuerwehren „Retten – Bergen – Helfen“ hat sich im Laufe von Jahrzehnten nichts geändert. Und dieser Grundsatz wird auch das Handeln der Kameradinnen und Kameraden in Zukunft bestimmen.