Termine

17.03.2012
Seminar der musiktreibenden Züge
Ort: Landesfeuerwehrschule Sachsen, Nardt

17.03.2012
Regionalgruppenberatung (Ost) der AGFM
Ort: Lengenfeld/Vogtland

24.03.2012
30 Jahre 1. AG Feuerwehrhistorik
Ort: Dresden

Auszeichnungen des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen

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Ehrenkreuz für treue Dienste
in der Feuerwehr
10 Jahre, 25 Jahre, 40 Jahre ,
50 Jahre und 60 Jahre

Das Ehrenkreuz wird verliehen:

Ununterbrochene Mitarbeit in der Feuerwehr .

Vorschlagsberechtigt ist der Bürgermeister gemeinsam
mit dem Wehrleiter der Feuerwehr, wenn die  
Feuerwehr in den letzten 3 Jahren im zuständigen
Stadt- und Kreisfeuerwehrverband war.
Die Anträge können über die SFV / KFV,
Berufsfeuerwehren und
Werkfeuerwehren oder über den LFV bezogen werden.

Antrag hier downloaden...

Ehrenkreuze für 50 Jahre / 60 Jahre treue Dienste

Die Ehrenkreuze für 50 Jahre / 60 Jahre treue
Dienste in der Feuerwehr werden für fünfzigjährige /
sechzigjährige ununterbrochene Mitarbeit in der
Feuerwehr verliehen. Vorschlagsberechtigt ist der
Bürgermeister gemeinsam mit dem Wehrleiter der
Feuerwehr, wenn die Feuerwehr in den letzten
3 Jahren im zuständigen Stadt- und
Kreisfeuerwehrverband war.
Die Anträge können über die SFV / KFV oder
über den LFV bezogen
werden.

Verdienstmedaillie des LFV Sachsen

Die Verdienstmedaille wird verliehen:

- für besondere Verdienste im Feuerwehrwesen
  und besondere Leistungen in der Verbandsarbeit

Vorschlagsberechtigt sind die Vorsitzenden des SFV und KFV.
Die Auszeichnung mit der Verdienstmedaille wird auf zwei pro SFV/KFV und Jahr begrenzt.

Anträge werden formlos eingereicht!

 

Die Ehrenkreuze für 50 Jahre / 60 Jahre treue Dienste in der
Feuerwehr werden für fünfzigjährige / sechzigjährige ununterbrochene
Mitarbeit in der Feuerwehr verliehen. Vorschlagsberechtigt ist der Bürgermeister gemeinsam mit dem Wehrleiter der Feuerwehr, wenn die Feuerwehr in den letzten 3 Jahren im zuständigen Stadt- und Kreisfeuerwehrverband war.
Die Anträge können über die SFV / KFV oder über den LFV bezogen
werden.

Förderschild „Partner der Feuerwehr“

Mit dem Förderschild sollen
Arbeitgeber ausgezeichnet werden,
die in ihrem Betrieb ehrenamtliche
Feuerwehrangehörige beschäftigen und diesen
keine Schwierigkeiten (weder offen noch verdeckt)
bei der Ausübung der dienstlichen Pflichten bei der
Feuerwehr bereiten.
Das Förderschild soll Zeichen des Dankes und der
Anerkennung sein sowie öffentliche Hervorhebung
des Betriebes im Sinne der „Goodwill-Werbung“
bei der Bevölkerung.

 

Beantragung
Die vorgesehene Auszeichnung soll gemeinschaftlich
von der örtlichen Wehrleitung und dem öffentlichen
Träger der Feuerwehr, i.d.R. die Kommunalgemeinde,
über den Kreisfeuerwehrverband mindestens sechs
Wochen vor der vorgesehenen Verleihung
(wegen Ausfertigung einer Vielzahl von Urkunden mit
ggf. mehreren Originalunterschriften)
beim Landesfeuerwehrverband beantragt werden.

 

Förderschild „Förderer der Feuerwehr“

Dieses Förderschild  stiftet der Landesfeuerwehrverband Sachsen e.V.

Es wird verliehen an  Arbeitgeber, Betriebe und Firmen,die die Freiwillige
Feuerwehr sowohl durch materielle als
auch durch finanzielle Mittel unterstützen und fördern.
Die Freiwilligen Feuerwehren können den Antrag beim
Landesfeuerwehrverband Sachsen e.V. oder über die SFV/KFV stellen.

Und Firmen verliehen, die die Freiwillige Feuerwehr sowohl durch materielle als
auch durch finanzielle Mittel unterstützen und fördern.
Vorschlagsberechtigt ist der Bürgermeister gemeinsam mit dem Wehrleiter der Feuerwehr, wenn die Feuerwehr in den letzten 3 Jahren Mitglied  im zuständigen Stadt- und Kreisfeuerwehrverband war.
Die Anträge können über die jeweiligen SFV / KFV  beim Landesfeuerwehrverband Sachsen e.V. beantragt werden.