Termine

17.03.2012
Seminar der musiktreibenden Züge
Ort: Landesfeuerwehrschule Sachsen, Nardt

17.03.2012
Regionalgruppenberatung (Ost) der AGFM
Ort: Lengenfeld/Vogtland

24.03.2012
30 Jahre 1. AG Feuerwehrhistorik
Ort: Dresden

Aufgaben / Ziele

Die Aufgaben und Ziele des LFV Sachsen sind in einer Satzung festgelegt:


1. Zweck des Verbandes ist die Förderung des Feuerwehrwesens in  Sachsen.

2. Der Verband vertritt die Interessen der sächsischen Feuerwehr gegenüber jedermann.


3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

Förderung des abwehrenden und vorbeugenden Brand-, Umwelt- und Katastrophenschutzes, der technischen Hilfe und des Rettungsdienstes aktive Mitarbeit und Stellungnahme bei der Schaffung gesetzlicher und fachspezifischer Regelungen, die den Aufgabenbereich der Feuerwehren betreffen.
 

Förderung einer einheitlichen, qualitativ hochwertigen Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Feuerwehren Anerkennung der Leistungen der Angehörigen der Feuerwehren Unterstützung und Vertretung der sozialen Belange der Angehörigen der Feuerwehren.


Förderung und Betreuung der Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendarbeit


Presse-, Öffentlichkeits- und Medienarbeit Förderung der Brandschutzforschung und der Arbeit auf dem Gebiet des vorbeugenden Brandschutzes


Förderung der Brandschutzerziehung und der Brandschutzaufklärung


Förderung der Traditionspflege und des Traditionsbewusstseins


Betätigung auf kulturellen und sozialen Gebieten


Betreuung und Förderung der Feuerwehrmusik


Betreuung und Förderung des Feuerwehrsportes


Auszeichnung und Ehrung natürlicher und juristischer Personen für besondere Leistungen


Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Einrichtungen


Zusammenarbeit mit Feuerwehren und Organisationen anderer Länder


Dokumentation und Archivierung

 

4. Zur Unterstützung seiner Aufgaben und Ziele kann der Verband Stiftungen  und andere Einrichtungen unterhalten oder sich daran beteiligen.

5. Die größte, repräsentative Veranstaltung des Verbandes ist der "Landesfeuerwehrtag", der aller 4 Jahre stattfinden soll.